FAQ
Für Unternehmen
Welche Möglichkeiten der Beteiligung gibt es für Unternehmen?
Die FQS bietet Unternehmen die Möglichkeit sich über die Mitarbeit in einem Projektbegleitenden Ausschuss an Forschungsprojekten zu beteiligen. Unternehmen forschen dabei nicht selbst, sondern steuern die Forschungsarbeiten, die an Universitäten oder Forschungsinstituten durchgeführt werden. Durch das Einbringen von Anforderungen und Feedback wird sichergestellt, dass die Forschungsergebnisse praxistauglich sind.
Die Forschungsprojekte werden im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt. Das Förderinstrument ermöglicht insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen einfachen Zugang zu praxisnaher Forschung.
Wie sieht eine Mitarbeit im Projektbegleitenden Ausschuss eines Forschungsprojektes aus und mit welchem Aufwand ist sie für die Unternehmen verbunden?
Die Mitarbeit in einem Projektbegleitenden Ausschuss umfasst die Teilnahme an den ein- bis zweimal jährlich stattfindenden Projekttreffen, in denen die aktuellen Projektergebnisse vorgestellt und besprochen werden. Darüber hinaus können Unternehmen im Rahmen des Vorhabens direkt mit den Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten (z.B. Bereitstellung von Expert:innen für Interviews, Bereitstellung von Maschinen oder Bereitstellung des Unternehmens als Validierungspartner).
Was sind die Voraussetzungen für eine Mitarbeit in einem FQS-Forschungsprojekt?
Die Mitarbeit in einem Projektbegleitenden Ausschuss eines FQS-Forschungsprojektes steht allen Unternehmen offen. Vorab ist ein Letter of Intent erforderlich, in dem die Bereitschaft und das Interesse an einer Mitarbeit dargelegt wird.
Die Bearbeitung von Forschungsanträgen und -projekten durch die FQS erfordert in den verschiedenen Projektphasen und -prozessen einen hohen organisatorischen Aufwand, der finanziell von Industrie und Wirtschaft getragen werden sollte. Die FQS sieht hierzu eine einmalige finanzielle Beteiligung von Industrie und Wirtschaft gestaffelt nach Größe der am Projekt beteiligten Unternehmen (KMU: 2.000 €, > KMU: 4.000 €, Start-ups binnen drei Jahren nach Gründung frei) vor. Nach einer positiven Beurteilung des Antrags und Förderung des Forschungsprojekts holt die FQS eine entsprechende Zusage bei den Firmen des Projektbegleitenden Ausschusses ein.
Im Rahmen einer FQS-Firmenmitgliedschaft beteiligen sich Unternehmen an allen Forschungsprojekten der FQS ohne weitere Kosten.
Wie kann ich eigene Forschungsbedarfe bei der FQS einbringen?
Unternehmen haben in der FQS die Möglichkeit eigene Forschungsbedarfe niedrigschwellig über einen kurzen Aufriss der Fragestellung („Vierzeiler“) per E-Mail an einzubringen. Die FQS erstellt daraus ein Projektexposée, das sie an besonders geeignete Forschungseinrichtungen weitergibt. Die Unternehmen, die eine Fragestellung eingebracht haben, werden anschließend an der Auswahl einer geeigneten Projektskizze beteiligt, die durch die Forschungseinrichtungen erzeugt wurden. Zu der ausgewählten Projektskizze wird anschließend ein Projektantrag entwickelt.
Wie komme ich an Forschungsergebnisse?
Über die Mitarbeit in einem Projektbegleitenden Ausschuss eines FQS-Forschungsprojektes erhalten Unternehmen einen direkten Zugang zu Forschungsinhalten und -ergebnissen. Schlussberichte zu FQS-Forschungsprojekten können nach Laufzeitende über die Geschäftsstelle der FQS angefordert werden.
Bände der DGQ-FQS-Schriftenreihe fördern die rasche und breite Anwendung und Nutzung in der Praxis. Damit steht der interessierten Fachwelt eine umfassende Dokumentation qualitätsrelevanter und praxisnaher Themenstellungen branchenübergreifend zur Verfügung.
Als FQS-Mitglied erhalten Sie kostenfreien Zugang zu allen FQS-Publikationen und nehmen beitragsfrei an FQS-Webinaren teil, in denen Inhalte aus den Forschungsprojekten präsentiert und diskutiert werden.
Für Forschungseinrichtungen
Mit welchen Förderinstrumenten arbeitet die FQS?
Die FQS arbeitet vorrangig mit der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF), einem Förderinstrument des Bundeswirtschaftsunternehmens, das sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Darüber hinaus initiiert die FQS über das Forschungsnetzwerk CORNET Forschungsprojekte mit internationalen Partnern. Antragsberechtigt sind ausschließlich Forschungsvereinigungen wie die FQS. Die eingeworbenen Fördergelder gehen vollständig an die beteiligten Forschungseinrichtungen, die die Forschungsarbeiten durchführen.
Welche Themen werden über die FQS beforscht?
Grundsätzlich sind alle Forschungsthemen rund um das Thema Qualität, die mit einer Verbesserung von Produkten und Prozessen einhergehen im Fokus der FQS. Dies kann einen sehr großen Umfang an Technologien und Branchen umfassen.
Was muss ich tun, wenn ich einen Forschungsantrag über die FQS einreichen möchte?
Vor Antragseinreichung wird eine Projektskizze (1 - 4 Seiten) per E-Mail vorgelegt, die das grundsätzliche Potenzial einer Forschungsidee erkennen lässt.
Bei Befürwortung der Projektskizze erfolgt die Prüfung des Projektantrags in zwei Phasen:
Phase 1: Prüfung des Projektvorhabens durch den FQS-Forschungsbeirat
Verlinkung Unterseite FQS-Forschungsbeirat
Phase 2: Prüfung des Projektvorhabens durch die Gutachtergruppen des DLR-PT
Was muss ich bei der Einreichung eines Forschungsantrags beachten?
Forschungsprojekte, die über die FQS gefördert werden, unterliegen bestimmten Kriterien:
- Innovationscharakter der Projektidee
- Wirtschaftliche Relevanz für KMU, insbesondere für KMU
- Wissenschaftlich-technischer Ansatz
- Lösungsweg und Qualifikation der Forschungseinrichtungen
- Umsetzbarkeit und Transfer der Ergebnisse
Anträge werden über das Portal ELANO der AIF angelegt, den die Forschungseinrichtungen dann selbst vervollständigen können. Hierfür benötigen wir da folgende Informationen:
Gibt es eine Vorlage für Forschungsanträge?
Aktuelle Vorlagen stehen im Portal des DLR-PT zum Download bereit.
Gibt es Deadlines, die ich zu beachten habe?
Für die Vorlage einer Projektskizze gibt es keine festen Termine. Sie können jederzeit eine Projektskizze vorlegen. Die Einreichungsfristen für Forschungsanträge enden am 31.03., 30.06. bzw. 30.11. eines jeden Jahres, um den Antrag in der jeweils folgenden Sitzung des Forschungsbeirats behandeln zu können.
Wo finde ich Vorlagen für die Nachweisführung zu laufenden Forschungsprojekten?
Aktuelle Vorlagen stehen im Portal des DLR-PT zum Download bereit.
Mitgliedschaft in der FQS
Welche Mitgliedsarten gibt es und wie kann ich sie beantragen?
Unternehmen und Forschungseinrichtungen können eine Firmen- bzw. Institutsmitgliedschaft in der FQS beantragen.
Einzelpersonen haben die Möglichkeit eine persönliche Mitgliedschaft in der FQS abzuschließen.
Vorteile und Beiträge finden Sie in der Übersicht zur Mitgliedschaft.
Meine Mitgliedsdaten haben sich geändert, wohin wende ich mich?
Bitte teilen Sie uns die Änderungen per E-Mail an die Geschäftsstelle der FQS mit.
Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Bitte fordern Sie das auszufüllende Formular per E-Mail über die Geschäftsstelle der FQS an.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden? Wie sind die Kündigungsfristen?
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.